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   BVerwG, 12.06.1973 - IV B 79.72   

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BVerwG, 12.06.1973 - IV B 79.72 (https://dejure.org/1973,477)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1973 - IV B 79.72 (https://dejure.org/1973,477)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1973 - IV B 79.72 (https://dejure.org/1973,477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis eines Baukomplexes hinsichtlich seiner Größe zu sonstigen Baukomplexen des Gemeindegebietes als Kriterium für die Annahme eines Ortsteils - Quantitativ offensichtliches Missverhältnis zwischen Baukomplexen als Kriterium für die Annahme eines neuen Ortsteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 19; BBauG § 34
    Begriff des "Ortsteils" i.S. der §§ 19, 34 BBauG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1973, 294
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 79.72
    Wie die in § 34 BBauG enthaltenen Tatbestandsmerkmale "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" auszulegen sind, ergibt sich soweit es hier interessiert, aus den Urteilen vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 (BVerwGE 31, 20) und BVerwG IV C 31.66 -(BVerwGE 31, 22).

    In dem Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - (BVerwGE 31, 22) hat der beschließende Senat.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 79.72
    Wie die in § 34 BBauG enthaltenen Tatbestandsmerkmale "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" auszulegen sind, ergibt sich soweit es hier interessiert, aus den Urteilen vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 (BVerwGE 31, 20) und BVerwG IV C 31.66 -(BVerwGE 31, 22).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 79.72
    Eine Abweichung von dem Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - (BVerwGE 27, 137) liegt ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 13.71

    Begriff des "Ortsteils" i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 79.72
    Mit dieser - in ihm auch angeführten - Entscheidung stimmt das angefochtene Urteil überein: Abgesehen von der Möglichkeit, daß sich Erwägungen zum Vorliegen eines Ortsteiles von vornherein deshalb verbieten, weil schon die geringe Zahl der vorhandenen Bauten dies ausschließt, ist für das Verhältnis zwischen "Zahl" und "Gewicht" in erster Linie wesentlich, wie sich der Baukomplex in seiner Größe zu den sonstigen Baukomplexen des Gemeindegebietes verhält (vgl. dazu auch das Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 13.71 - [Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 31 S. 84 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2020 - 8 B 857/19

    Ausgehen von schädlichen Umwelteinwirkungen in Gestalt von unzumutbaren

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 1994 - 4 B 77.94 -, juris Rn. 3, und vom 12. Juni 1973 - 4 B 79.72 -, BauR 1973, 294 f., sowie Urteil vom 17. November 1972 - 4 C 13.71 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 31; OVG NRW, Urteil vom 13. November 2009 - 7 A 1236/08 -, juris Rn. 33 ff.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2012 - 2 L 132/11

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich, Ausweitung eines Ortsteils in den

    Zur Beantwortung der Frage, ob eine Ansammlung von Wohngebäuden das für einen Ortsteil erforderliche "gewisse Gewicht" besitzt, ist nicht allein ihre Zahl aussagekräftig; vielmehr ist wesentlich auch darauf abzustellen, wie sich diese Ansammlung von Wohngebäuden in ihrer Größe zu den sonstigen Bebauungskomplexen auf dem Gebiet der Gemeinde verhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.06.1973 - IV B 79.72 -, BRS 27 Nr. 41).(Rn.10).

    Die Annahme, dass es sich bei einem Bebauungskomplex um einen Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB handelt, kann sich schon wegen der geringen Anzahl der vorhandenen Bauten und ebenso auch deshalb verbieten, weil der Bebauungskomplex bereits quantitativ in einem Missverhältnis zu den in der Gemeinde sonst vorhandenen Ortsteilen steht (BVerwG, Beschl. v. 12.06.1973 - IV B 79.72 -, BRS 27 Nr. 41).

  • VG Karlsruhe, 20.12.2018 - 2 K 12861/17

    Wechsel im Klageverfahren von Baugenehmigung zum Bauvorbescheid - Bestimmung des

    Dabei kann sich die Annahme, dass es sich bei einem Bebauungskomplex um einen Ortsteil handelt, schon wegen der geringen Anzahl der vorhandenen Bauten und ebenso auch deshalb verbieten, weil der Bebauungskomplex bereits quantitativ in einem Missverhältnis zu den in der Gemeinde sonst vorhandenen Ortsteilen steht (BVerwG, Beschl. v. 12.06.1973 - IV B 79.72 -, BRS 27 Nr. 41; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.06.2012 - 2 L 132/11 -, ZfBR 2012, 789).
  • VGH Bayern, 04.09.2009 - 1 ZB 08.967

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorbescheidsantrag für Wohngebäude;

    Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jede Bebauung im Gebiet einer Gemeinde, die den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit erweckt, nach der Zahl der vorhandenen Gebäude ein gewisses Gewicht hat und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG vom 6.11.1968 BVerwGE 31, 22; vom 12.6.1973 BRS 27 Nr. 41; vom 17.2.1984 NVwZ 1984, 434).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 B 229.89

    Anforderungen an die Darlegung des Abweichens eines Urteils von einer

    Dabei ist in der Rechtsprechung bereits entschieden, daß sich ein Grundsatz, welche Anzahl von Gebäuden erreicht sein müsse, nicht aufstellen lasse (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG 4 C 19.66 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 62; Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22; Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG 4 B 79.72 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 37).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2016 - 1 LA 21/15

    Siedlung von unzureichendem Gewicht für einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil

    In seinen diesbezüglich ohnedies nur ergänzend gemachten und die Entscheidung damit nicht (allein) tragenden Erwägungen hat das Verwaltungsgericht dem Bebauungskomplex mit seinen "circa zehn bis zwölf im Schwerpunkt zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden" unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12.06.1973 - 4 B 79.72 -, BRS 27 Nr. 41) nicht allein wegen seines quantitativen Missverhältnisses im Verhältnis zur Gesamtgröße der Beklagten als Hanse- und Universitätsstadt mit 215.800 Einwohnern bzw. im Verhältnis zur Gesamtgröße des betreffenden Stadtteils Schlutup mit 5.903 Einwohnern das erforderliche "gewisse Gewicht" abgesprochen.
  • VGH Bayern, 31.08.2009 - 1 ZB 08.1826

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorbescheidsantrag für ein Wohn- und

    Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jede Bebauung im Gebiet einer Gemeinde, die den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit erweckt, nach der Zahl der vorhandenen Gebäude ein gewisses Gewicht hat und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG vom 6.11.1968 BVerwGE 31, 22; vom 12.6.1973 BRS 27 Nr. 41; vom 17.2.1984 NVwZ 1984, 434).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 4 B 71.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zurechnung eines

    Deshalb weicht diese Entscheidung nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, nämlich im rechtlichen Ansatz, von dem Urteil des Senats vom 30. April 1969 - BVerwG 4 C 38.67 - (BRS 22 Nr. 76) und von dem Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG 4 B 79.72 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 37) ab.
  • BVerwG, 29.11.1979 - 4 B 166.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vorhandensein eines

    Diese Würdigung geht - unter ausdrücklicher Anführung der einschlägigen Entscheidungen - von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus und stimmt mit ihr überein (vgl. Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [26 f.], Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG IV B 79.72 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 37 S. 100 f. sowie Urteile vom 13. Februar 1976 - BVerwG IV C 53.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 52 S. 4 [6 f.] und vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 69.74 (nicht 79.74) - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 58 S. 16 [19]).
  • VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 3 K 14.01402

    Vorbescheid; Abgrenzung Außenbereich/Innenbereich; öffentliche Belange;

    "Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jede Bebauung im Gebiet einer Gemeinde, die den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit erweckt, nach der Zahl der vorhandenen Gebäude ein gewisses Gewicht hat und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG v. 6.11.1968, BVerwGE 31, 22, v. 12.6.1973, BRS 27 Nr. 41; v. 17.2.1984, NVwZ 1984, 434).
  • BVerwG, 28.04.1976 - 4 B 139.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Errichtung eines

  • OVG Bremen, 04.12.1979 - I BA 25/78

    Anspruch auf Bestätigung der Bebaubarkeit eines Grundstückes; Erteilung eines

  • OVG Bremen, 24.10.1978 - I BA 28/75

    Erteilung einer Baugenehmigung für ein Wochenendhaus ; Beeinträchtigung

  • VG Ansbach, 09.07.2009 - AN 9 K 09.00027

    Klage auf Baugenehmigung für Verbrauchermarkt neben Betrieb, der unter die

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